Rechtliches
Stand 04/2024
Erster Abschnitt — Anwendungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen der Sigma Finanz und Vermögensberatungs GmbH (im Folgenden kurz „Sigma Finanz") und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen (vgl. zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt haben.
Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.
Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Sofern zwischen Sigma Finanz und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist die Sigma Finanz berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern.
Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, werden dem Kunden angezeigt. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Sigma Finanz wird den Kunden darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt.
Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne Kosten und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen.
AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende erhöht werden, werden dem Kunden angezeigt. Stimmt der Kunde nicht zu, gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöst.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von Finanzdienstleistungen:
Zweiter Abschnitt — Gegenstand der Finanzdienstleistung
Beim Vermittlungsgeschäft führt die Sigma Finanz den Kunden mit dem Produktanbieter zusammen, indem sie den Auftrag des Kunden zur Durchführung einer bestimmten Transaktion an den Produktanbieter weiterleitet. Sofern nicht Abweichendes vereinbart ist, schuldet die Sigma Finanz dem Kunden hier nicht die Abgabe einer fundierten Handlungsempfehlung.
Ist zwischen der Sigma Finanz und dem Kunden ein Beratungsgeschäft vereinbart, wird die Sigma Finanz dem Kunden eine auf dessen Bedürfnisse zugeschnittene Handlungsempfehlung abgeben.
Sofern nicht eine laufende oder regelmäßige Betreuung vereinbart ist, endet das Rechtsverhältnis mit Abschluss der Beratung oder Vermittlung. Nach Abschluss hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf weitere Dienstleistungen, insbesondere besteht keine Pflicht zur Nachberatung.
Wird eine ausdrückliche Vereinbarung zur laufenden Betreuung abgeschlossen, gilt diese auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals aufgekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen trotz Mahnung, oder bei sonstigen wesentlichen Vertragsverletzungen.
Die Sigma Finanz informiert oder berät nicht über steuerliche oder rechtliche Fragen, die berufsrechtlich Steuerberatern oder Rechtsanwälten vorbehalten sind. Dem Kunden wird empfohlen, sich selbst mit seinem Steuerberater oder Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.
Dritter Abschnitt — Erbringung der Finanzdienstleistung
Die Sigma Finanz wird die Dienstleistung ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des Kunden ausführen. Sie wird mit dem erforderlichen Sachverstand jene Lösung vorschlagen, die am ehesten den Bedürfnissen des Kunden entsprechen wird.
Sofern die Sigma Finanz dem Kunden nicht bekanntgibt, ihre Tätigkeit auf bestimmte Finanzprodukte zu beschränken, ist aus der Gesamtheit der erhältlichen Finanzprodukte das für den Kunden geeignete zu ermitteln.
Die Sigma Finanz ist nicht verpflichtet, zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, sondern verwendet den von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut geprüften Prospekt und haftet daher nicht für dessen Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Prospekthaftung nach dem Kapitalmarktgesetz bleibt hiervon unberührt.
Die Erteilung von Aufträgen hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Die Erteilung mittels Telefon, Telefax oder E-Mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde dies zuvor mit der Sigma Finanz vereinbart hat.
Die sonstige Kommunikation kann über jedes gängige Kommunikationsmittel erfolgen. Gibt der Kunde eine E-Mail-Adresse bekannt, ist er damit einverstanden, auch über E-Mail benachrichtigt zu werden.
Die Sigma Finanz ist verpflichtet, Aufträge des Kunden unverzüglich, spätestens am der Entgegennahme folgenden Bankarbeitstag in Österreich durchzuführen, sofern sie ohne Verschulden zur Ansicht gelangt, dass diese vom Kunden stammen.
Die Verpflichtung besteht nicht, wenn die Sigma Finanz aufgrund höherer Gewalt am Durchführen gehindert ist oder das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt ist. In diesem Fall ist der Kunde ehestmöglich zu informieren.
Die Sigma Finanz trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen nicht oder falsch erteilt werden, die für das Beratungskonzept maßgeblich sind, sofern das Fehlen bzw. die Unrichtigkeit weder bekannt war noch aus grober Fahrlässigkeit unbekannt war.
Vierter Abschnitt — Rechte und Obliegenheiten des Kunden
Die Sigma Finanz benötigt für die sorgfältige Erbringung ihrer Dienstleistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt. Der Kunde ist verpflichtet, diese rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen.
Änderungen von Name, Firma oder Anschrift sind der Sigma Finanz unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Schriftliche Erklärungen an die bisherige Anschrift gelten als zugegangen, sofern die Änderung der Sigma Finanz nicht bekannt war.
Änderungen oder das Erlöschen bestehender Vertretungsberechtigungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen.
Jeder Verlust oder jede Einschränkung der Geschäftsfähigkeit ist unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Ist der Kunde eine juristische Person, so ist die Einleitung eines Auflösungsverfahrens sowie die Auflösung der juristischen Person der Sigma Finanz unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass Aufträge möglichst klar und eindeutig formuliert sind. Unklare Formulierungen gehen zu Lasten des Kunden, sofern die Sigma Finanz die Unklarheit nicht erkannt hat.
Bei der Auftragserteilung über Telekommunikationsmittel hat der Kunde geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Übermittlungsfehler oder Missbräuche zu vermeiden.
Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt der Kunde die Sigma Finanz, alle Unterlagen, die mit der Erfüllung des Auftrags im Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien zu erstellen.
Der Kunde anerkennt, dass jedes von der Sigma Finanz erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Sigma Finanz.
Die Sigma Finanz ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihr aufgrund der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Jede Handhabe und Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
Der Kunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden.
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG und hat er seine Vertragserklärung nicht in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen abgegeben, kann er gemäß § 3 KSchG vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden.
Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung angebahnt hat, dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind, oder bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen.
Abweichend davon steht dem Verbraucher gemäß § 70 Abs 2 WAG 2018 bei Geschäften über Veranlagungen im Sinne des § 1 Abs 1 Z 3 Kapitalmarktgesetz das Rücktrittsrecht auch dann zu, wenn er die geschäftliche Verbindung selbst angebahnt hat.
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der genannten Frist abgesendet wird.
Fünfter Abschnitt — Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt.
Die Verträge zwischen der Sigma Finanz und den Kunden unterliegen österreichischem Recht.
Ist der Vertragspartner Verbraucher, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates gewährte Schutz entzogen wird.
Für Klagen der Sigma Finanz gegen den Kunden ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte der Sigma Finanz befindet. Dies gilt für Verbraucher iSd KSchG nur dann, wenn im Sprengel jenes Gerichts der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.
Die Sigma Finanz ist berechtigt, eine allfällige Klage gegen Kunden, die Unternehmer sind, vor jedem anderen zuständigen Gericht einzubringen.
Klagen eines Unternehmers gegen die Sigma Finanz können ausschließlich beim sachlich zuständigen Gericht erhoben werden, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte der Sigma Finanz befindet.